Versicherungen

Versicherungen

 

Grundsätzlich sind sehr viele Tätigkeiten im Feuerwehrwesen versichert.

 

Es ist die Pflicht der Feuerwehrfunktionäre, über den Versicherungsschutz bescheid zu wissen, um auch die Feuerwehrmitglieder richtig beraten zu können.

 

Säulen der Versicherungen


1. Säule: ASVG – Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

2. Säule: Unterstützungsfonds des NÖLFV

3. Säule: Kollektivunfallversicherung

4. Säule: Einsatzopferfonds

Zu Punkt 1.Säule: ASVG – Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

 

Rechtsgrundlage:
Hier ist festgehalten, dass Unfälle in Ausübung der den Feuerwehren obliegenden gesetzlichen Pflichen einem ARBEITSUNFALL gleichgestellt ist (§ 176 Abs. 1 Zif. 7 ASVG)

 

Zuständigkeit:
Diese Unfälle fallen in die Zuständigkeit der AUVA (Link: www.auva.at)

 

Unfälle, die nach dem ASVG als Dienstunfall anerkannt werden
Brandeinsätze
Abwehr von Wasserschäden und Lawinenbekämpfung
Rettung von Menschen und Tieren
Bergung von Gütern und Fahrzeugen
Hilfeleistung bei Einstürzen
Hilfeleistung nach Verkehrsunfällen
Wege zu und von Übungen, Schulungen und Einsätzen
Übungen
Schulungen und Lehrgänge
Tätigkeiten im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes

 

Leistungen:
Heilbehandlungen
Berufsfürsorge
Unfallrente
Witwen-(Witwer-) und Waisenrente

Zu Punkt 2. Säule: Unterstützungsfonds des NÖLFV

 

Dies ist eine Einrichtung des NÖLFV, der alle aktiven Feuerwehrmitglieder und Mitglieder des Reservestandes angehören.

Die Leistungen des Unterstützungsfonds können alle Mitglieder einer NÖ Freiwilligen Feuerwehr oder Betriebsfeuerwehr bzw. deren Angehörige erhalten.

 

Leistungen:

  • Unterstützung bei finanziellen Notlagen nach Maßgabe der vorhandenen Mitteln
    Dies sind zB einmalige Unterstützungen zur Behebung von Katastrophenschäden
  • Finanzielle Hilfeleistung an im Feuerwehrdienst verunglückte oder erkrankte Feuerwehrmitglieder
    Taggeld, Unterstützung bleibender Invalidität, Todesfallsunterstützung, Kostenzuschuss

 

Taggeld

a) Je Tag der Erwerbsunfähigkeit, wenn sich ein Unfall bei Erfüllung der Aufgaben gemäß NÖ FG § 32a oder im Rahmen einer Tätigkeit eines Feuerwehrjugendführers gemäß DO § 10 ereignet hat bzw. eine Erkrankung eingetreten ist

- Für die ersten 3 Monate pro Tag: EUR 14,00
- Für weitere drei Monate pro Tag: EUR 7,00
- Ab dem 7. Monat entscheidet der Landesfeuerwehrrat

 

b) Je Tag der Erwerbsunfähigkeit, wenn Unfall bzw. Erkrankung bei einer sonstigen Tätigkeit im Feuerwehrdienst anerkannt wird

- Für die ersten 3 Monate pro Tag: EUR 7,00
- Für weitere drei Monate pro Tag: EUR 3,50
- Ab dem 7. Monat entscheidet der Landesfeuerwehrrat

 

c) Mitglieder der Feuerwehrjugend bei Tätigkeiten laut DO § 10 Abs. 2 für jenen Zeitraum, den sie ihrer Beschäftigung (Schulbesuch) nicht nachgehen können

 

- Für die ersten 3 Monate pro Tag: EUR 7,00
- Für weitere drei Monate pro Tag: EUR 3,50
- Ab dem 7. Monat entscheidet der Landesfeuerwehrrat

 

  • Begräbnisgeld

Das Begräbnisgeld beträgt EUR 400,00

 

  • Übernahme von Rechtsanwaltskosten für Rechtsstreitigkeiten die sich aus Einsätzen und Übungen ergeben haben

Zu Punk 3. Säule Kollektivunfallversicherung

 

Diese wird vom Landesfeuerwehrverband einbezahlt.

 

Hier gibt es außerdem ein Unfallaufbau-Modell, bei dem sich die Freiwilligen Feuerwehren durch erhöhung der Prämie besser absichern können

Zu Punk 4. Säule Einsatzopferfonds

Die Bearbeitung erfolgt hier durch das Amt der NÖ Landesregierung

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