Definition und Aufgaben

Die Dienstanweisung 5.4.1 des NÖ Landesfeuerwehrverbandes beschreibt zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben den vom Landesfeuerwehrkommandanten aufgestellten Sonderdienst Waldbrandbekämpfung.

 

Der Sonderdienst Waldbrandbekämpfung ist auf Landesebene organisiert und besteht aus 4 Waldbrandzügen (ein Zug je Viertel) und einer Waldbrandlogistikgruppe.

 

Der Sonderdienst wird durch den Landesfeuerwehrkommandanten in den Dienst gestellt und unterstützt die örtlichen Einsatzkräfte bei einem Waldbrand mit Mitgliedern des Sonderdienstes und Spezialgeräten.

 

Weitere Aufgaben:

  • Fachliche Beratung des örtlich zuständigen Einsatzleiters bei Einsätzen
  • Führung des Sonderdienstes im Einsatz, sobald mindestens zwei Einheiten des Sonderdienstes eingesetzt sind
  • Einsätze im Rahmen des EU Zivil Schutz Mechanismus GFFFV (Ground Forest Firefighter with Vehicle)
  • Einsätze/Hilfeleistung bei Waldbränden in Österreich 

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